Geschichte

Die Anfänge (1300 und 1390)

Die Adelsvereinigung der Ritter des Heiligen Georg von Burgund wurde gegen 1300 von den Herren der Grafschaft Burgund in Rougemont gegründet, um eine Gruppe von burgundischen Edelmännern alter ritterlicher Herkunft zu vereinigen. Diese alte Bruderschaft wurde zum Ende des XIV. Jahrhunderts infolge einiger Kriege zerstört. Im Jahre 1390 jedoch wurde die Bruderschaft von Philbert de Mollans und Jean d’Andelot – zweier Ritter der Grafschaft Burgund – wiederbegründet, um die Reliquien des Heiligen Georg zu verehren, welche sie von einer Pilgerreise aus dem Heiligen Land mitbrachten. Philbert de Mollans war der Herr von Mollans, Knappe des Herzogs von Burgund und oberster Aufseher der Arsenale und der Artillerie der Könige von Frankreich und England; Jean d’Andelot war der Sohn von Jean d’Andelot, Herr von Andelot-les-Sallins und von Marie d’Usier, Herrin von Vaudrey und Rougemont, ebendort, wo die alte Bruderschaft ihren Sitz hatte und das jährliche Kapitel abhielt.

Die Bruderschaft (1430 – 1484)

Philbert de Mollans, einer der Wiederbegründer der einstigen Bruderschaft der Ritter von Burgund, wurde als deren erster Gouverneur von der Ritterschaft gewählt. Sein Nachfolger wurde aufgrund seiner Abstammung Guillaume III. von Vienne. Als am 10. Januar 1430 der Herzog von Burgund Philipp der Gute den Orden des Toison d’Or gründete, bildeten 24 titulierte Ritter den ersten Vorstoß zur (Wieder-­) Begründung der Bruderschaft des Heiligen Georg. Der Gouverneur vereinigte also etwa im Jahre 1435 oder 1440 eine Anzahl von Rittern der Grafschaft Burgund um die Reliquien des Heiligen Georg in einer Kapelle in der Burg zu Rougemont zu verehren, in welcher sie das Benutzungsrecht hatten. Der Gouverneur entschied zudem jährlich das Fest dieses Heiligen zu feiern, welchen der Adel als seinen Schutzpatron ansah, nicht zuletzt da er selbst einst Ritter war. Der Heilige Georg wird in der Ikonographie zu Pferde und mit einer Lanze bewaffnet dargestellt. Die Bedingungen zur Aufnahme in die Bruderschaft waren der Nachweis von 16 Vierteln (d.h. vier Generationen!) adeliger Abstammung, katholisches Bekenntnis, ein Mindestalter von 16 Jahren und die Fähigkeit zur Entrichtung der Eintrittsgebühr von 300 Livres. Der Gouverneur wurde von der Ritterschaft auf Lebenszeit gewählt. Weitere Würdenträger der Bruderschaft waren ein Prälat, ein Kanzler, ein Schatzmeister und zwei Sekretäre. Von nun an bemühten sich die illustresten Feudalherren der Region darum, um in die Bruderschaft aufgenommen zu werden. Sie vereinigten sich zum jährlichen Kapitel in der Kapelle von Rougemont am 22. April – der Vigil zum Fest des Heiligen Georg. Die Insignien der Bruderschaft waren in jener Zeit eine Medaille mit dem Abbild des Heiligen Georg, welcher den Drachen ersticht, angebracht an einer goldenen Kette. Philipp der Gute autorisierte die Bruderschaft, die Medaille an einem roten Band zu tragen, auf die gleiche Weise also, wie die Medaille des Toison d’Or.

Der Ritterorden (1485 – 1788)

Die Bruderschaft des Heiligen Georg von Burgund war ein freiwilliger Zusammenschluss von Edelmännern, die zu Beginn nur eine religiös- fromme Vereinigung darstellte. Ab dem Jahre 1485 jedoch wurde diese durch neue Statuten zu einem Ritterorden konstituiert, der folglich auch von Papst Innozenz VIII. anerkannt wurde. Schon reich an Privilegien von Philipp dem Guten ausgestattet, genoss die Bruderschaft nun auch zahlreiche besondere spirituelle Gnadenerweise, sowohl von den Päpsten in Rom als auch von den Hierarchen der orientalischen-­christlichen Kirchen. Im Jahre 1648 verlegte die Bruderschaft ihren Sitz nach Besançon und nicht nach Dole, die nun Hauptstadt der Grafschaft Burgund war. In der Tat spielte die Bruderschaft schon in dieser Zeit eine gewisse politische Rolle und widersetzte sich dem Parlament von Dole. Die Bruderschaft erhielt einen Saal im Turm von Montmartin als Sitz durch einen Vertrag mit der Stadt Besançon. Des Weiteren wurden die in Besançon ansässigen Ritter des Heiligen Georg von Burgund von der Pflicht befreit, Truppen zu beherbergen und zu versorgen. Sie waren somit die einzigen Adeligen der Stadt, die dieses unschätzbare Privileg genossen. In der Zwischenzeit schienen sich die Ritter immer mehr in Vesoul zu versammeln, einer Stadt unter dem Patronat des Heiligen Georg. Am 25. April 1661 versammelte sich die Bruderschaft in Salins und entschied sich im Folgenden ab nun in Besançon im großen Karmelitenkonvent zu treffen, welcher von einem Mitbruder, Jean de Vienne, gestiftet wurde. Nach der Eroberung durch Frankreich im Jahre 1668 und der endgültigen Annexion der Grafschaft Burgund mit dem Frieden von Nimega im Jahre 1678, beschloss Ludwig der XIV. die Bruderschaft zu tolerieren – trotz ihrem Widerstand gegen den Aggressor. Der König selbst gewährte den Rittern ihre Medaillen vom Heiligen Georg an einem blauen Moretband zu tragen – so wie der Orden des Heiligen Geistes – um mit wenig Anstrengung, einen bedeutenden Teil des burgundischen Adels für sich zu gewinnen, welcher künftig ergebene Offiziere für Ludwigs Heer stellen sollte. Ludwig XV. und Ludwig XVI. setzten die Politik des Sonnenkönigs bezüglich der Bruderschaft fort und von da an schickten sie Standportraits von ihnen, worauf geschrieben stand: „Geschenk des Königs an die Ritter des Heiligen Georg seiner Grafschaft Burgund“. Diese Portraits, zusammen mit dem des Herzogs von Condé, besonderem Schutzherr der Bruderschaft, zierten von nun an den wunderschönen Saal des großen Karmelitenkonvents in Besançon, welcher unglücklicherweise während der französischen Revolution zerstört wurde. Das Wappen des Ordens wurde 1696 registriert. Während der Generalversammlung vom 25. April 1768 wurden neue Statuten erlassen und approbiert.

Von der französischen Revolution bis zur Auflösung des Ritterordens (1789 – 1824)

Während der französischen Revolution und der napoleonischen Kriege wurden viele Mitglieder des Ordens des Heiligen Georg getötet oder ins Exil gezwungen. Im Jahr 1814 gab es nur noch 24 Ritter des Ordens. Im Jahre 1816, am Ende der napoleonischen Kriege, versammelten sich die Überlebenden unter der Führung des Draconeroberst Charles-­ Emmanuel (1753-­1839), Marquis de Saint-­Mauris, Baron von Chatenois und La Villeneuve, Graf von Saulx und Genevrey, ferner Feldmarschall der Streitkräfte des Königs und Generalinspektor der Nationalgarde. Die Generalstatuten vom 25. April 1768 wurden reformiert. Neue Ritter wurden ernannt bis zum Erreichen einer Gesamtzahl von 78 Rittern im Jahre 1817 – dem Jahr der letzten Investitur. Die Wiedergeburt des Ordens war jedoch nur von kurzer Dauer: ein napoleonischer Erlass vom 16. April 1824 erklärte das Tragen der Abzeichen und Insignien von nichtköniglichen Orden für illegal. Ein Rundschreiben der Kanzlei der Legion d’Honneur vom 5. Mai 1824 bezeichnete den Orden des Heiligen Georg für explizit aufgelöst. Der letzte rechtmäßige Ritter, Marquis de Jouffroy d’Abbans, starb im Jahre 1869. Danach überlebte die altehrwürdige Bruderschaft des Heiligen Georg von Burgund nur als private, volontäre (freiwillige) Vereinigung von Edelmännern, ganz wie in ihren Anfängen.

Die Vereinigung (1825 bis zur Gegenwart)

In jüngster Zeit hat die Vereinigung der Ritter und Damen des Heiligen Georg von Burgund, obwohl ihrer ursprünglichen juridischen Natur als Ritterorden beraubt, niemals aufgehört, ihre Wohltätigkeitssendung zu verwirklichen, wobei sie sich den Anforderungen des Apostolats in der modernen Gesellschaft angepasst hat und versucht nun, in einem erneuerten Geist der Ritterlichkeit, das Evangelium zu leben für ihre ökumenischen, humanitären und caritativen Ziele. Nun sind freilich die adelige Abstammung und die Geburt in der Grafschaft Burgund keine zwingenden Voraussetzungen für die Aufnahme in den Orden. Heute sind die Damen und Ritter des Heiligen Georg von Burgund mit eigenen Verbänden in europäischen Ländern mit gefestigter katholischer Tradition vertreten, wie Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Polen, Schweiz und Slowakei, aber auch in Ländern, in denen die Katholiken eine ausgesprochene Minderheit darstellen, wie Russische Föderation und Kasachstan. Die juristische Form der einzelnen Verbände variiert gemäß den staatlichen Vorschriften ihres jeweiligen Sitzes. Die deutsche Vereinigung der Ritter und Damen des Heiligen Georg von Burgund hat sich, um sowohl ihre sozialen, caritativen und humanitären Tätigkeiten, als auch ihr Engagement im Gebet und Laienapostolat ausüben zu können, am 11. Dezember 2011 eine Satzung gegeben und wurde am 3. Mai 2012 am Amtsgericht Bamberg als eingetragener Verein registriert. Ebenso wurde die amtlich registrierte Vereinigung der Ritter und Damen des Heiligen Georg von Burgund e.V. vom Finanzamt Erlangen als gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Auch der italienische Verband der Ritter des Heiligen Georg von Burgund trägt den Status eines eingetragenen Vereins. Seine Statuten stimmen mit den beiden juristischen Profilen einer Volontariatsorganisation überein: gemäß dem italienischen Staatsgesetz Nr. 266 vom 11. August 1991 (als solche wurde der Orden am 30. November 2005 registriert) und dem Codex des kanonischen Rechtes der Römisch-Katholischen Kirche als private Vereinigung von Gläubigen, nach cc. 298-311 und cc. 321-329 des CIC 1983.Die Geschichte des Ritterordens des Heiligen Georg von Burgund